Update zur Coronaschutzverordnung!

Seit dem 23.08.21 gilt bei uns in der Praxis auch die 3G Regel.

Was bedeutet das konkret?

Wir dürfen aktuell nur GEIMPFTE, NEGATIV GETESTETE oder GENESENE Personen in unserer Praxis Zutritt gewähren. (Dies gilt auch für die Begleitpersonen!)

Ausnahmen sind Kinder bis zum Schuleintritt und schulpflichtige Kinder (mit gültigem Schülerausweis).

Falls Ihr Fragen habt, dann ruft gern bei uns an oder kontaktiert uns über unseren Kontakt!

Bleibt gesund!